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Energiepass 2008

Der neue Energiepass, der im Rahmen der anstehenden Novellierung der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) ursprünglich schon zum 01.01.2006 verpflichtend eingeführt werden sollte, wird nach Auskunft des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, vom 25.10.2006 wohl erst zum 01 01.2008 verbindlich auszustellen sein. Dies gilt neben der bereits heute geltenden Verpflichtung zur Ausstellung von Energieausweisen für neu erbaute Wohngebäude dann auch für Bestandsgebäude aller Art, sobald diese neu vermietet, vererbt oder verkauft werden.

Leider ist es nicht gelungen, politisch einen einheitlichen Energiepass durchzusetzen. Das bedeutet konkret, dass es künftig verbindlich einen bedarfsorientierten Energiepass für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten geben wird, falls diese vor 1978 erbaut wurden. Für alle anderen Gebäude muß als Minimalforderung der verbrauchsabhängige Energiepass ausgestellt werden.

Der bedarfsorientierte Energiepass wird als Hauptkriterium den Primärenergiebedarf (in Form von Kilowatt-Stunden pro Quadratmeter Wohn-/Nettogrundfläche und Jahr = kWh / m²a) des Gebäudes in Form eines farbigen Bandtachos in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen. In ähnlicher Form werden beispielsweise die Stromverbrauchskennzeichnungen für Waschmaschinen oder Kühlschränke heute bereits ausgewiesen.

Der verbrauchsabhängige Energiepass wird den Heiz- und Stromenergieverbrauchskennwert auf Grundlage der Verbrauchsabrechnungen mindestens der letzten 3 Jahre in den Mittelpunkt rücken.

Der bedarfsorientierte Energiepass hat die energetische Erfassung und Bewertung der beheizten Hüllfläche und der Gebäudetechnik des konkreten Gebäudes zur Grundlage, während der verbrauchsabhängige Energiepass lediglich die tatsächlichen Verbrauchswerte als Basis heranzieht. Diese sind jedoch stark beeinflusst durch das individuelle Verhalten der Nutzer bzw. Bewohner hinsichtlich ihrer Lüftungs- und Heizgewohnheiten als auch hinsichtlich der Anzahl und Leistungsstärke der elektrischen Verbraucher eines Haushalts und des je individuellen Umgangs mit diesen elektrischen Verbrauchern.

Bei angestrebten Kosten bis maximal 120,- € für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energiepasses ist eine gründliche Analyse der zu beurteilenden Immobilie und die Erarbeitung qualifizierter Modernisierungsempfehlungen kostendeckend auch nicht ansatzweise zu leisten. Der Sachverständige empfiehlt allen Gebäudeeigentümern, sich auf der Basis eines seriösen, kostendeckenden Angebotes einen bedarfsorientierten Energiepass ausstellen zu lassen, um zu wirklichkeitsnahen Bedarfszahlen und individuellen Modernisierungsempfehlungen zu kommen. Er empfiehlt allen betroffenen Mietern, immer einen bedarfsorientierten Energiepass zu verlangen, da nur dieser substantiell über die Qualität des Wohn- bzw. Nutzraums informiert.

Es wäre zu wünschen, dass einzig der bedarfsorientierte Energiepass sich in kurzer Zeit als marktrelevant erweisen wird.