Interwert Immobilienbewertung
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Rechtsgrundlagen der Immobilienbewertung

Ziel der Immobilienbewertung ist die Bestimmung des Verkehrswertes einer Immobilie / eines Grundstückes. Der "Verkehrswert" wird nach §194 des Baugesetzbuches wie folgt definiert:

Der Verkehrswert wird bestimmt durch den Preis, der im

zu erzielen wäre.

Das Wertermittlungsrecht ist insbesondere bestimmt durch folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien:

WertV Wertermittlungsverordnung

Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken

WertR Wertermittlungsrichtlinien

Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken

WaldR 2000 Waldermittlungsrichtlinien

Richtlinien für die Ermittlung und Prüfung des Verkehrswerts von Waldflächen und für Nebenentschädigungen

LandR 78 Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft

Richtlinien für die Ermittlung des Verkehrswerts landwirtschaftlicher Grundstücke und Betriebe, anderer Substanzverluste und sonstiger Vermögensnachteile

BauGB Baugesetzbuch

sowie von einer Vielzahl weiterer Rechtsgrundlagen aus den Bereichen Sachverständigenrecht, Steuerrecht, Wirtschafts- und Planungsrecht, Wohnungs-, Miet- und Grundstücksrecht sowie Vermögensrecht.

Sie haben die Möglichkeit, die oben genannten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien unter folgender Adresse im Internet einzusehen bzw. herunterzuladen: www.online-recht.de